Versicherungsangebot
Als Unternehmer sind Sie verantwortlich für Ihre Produkte / Dienstleistungen und auch für Ihre Angestellten. Wir beraten Sie gerne zu sinnvollen Lösungen wie Sie Ihr Fahrhabe sowie Ihre Angestellten und sich selbst optimal absichern.
Motorfahrzeug-/ Flottenversicherung
Durch einen Flottenvertrag profitieren Sie von vielen Vorteilen.
Sie haben nur einen Ansprechpartner für sämtliche Motorfahrzeugversicherungen. All Ihre Fahrzeuge werden in einer Police versichert und Sie erhalten nur eine Rechnung für sämtliche Fahrzeuge. Die versicherten Fahrzeuge werden übersichtlich in der Police aufgeführt mit sämtlichen wichtigen Angaben zu den Prämien und dem gewählten Versicherungsschutz. Sie haben für alle Fahrzeuge einen festgelegten Bonus (auch für neue Fahrzeuge in der Flotte). Sämtliche Fahrzeuge profitieren vom Servicepaket.​
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Inventar-/ Sachversicherung
In Analogie zur privaten Hausratversicherung können Sie Ihr Geschäftsmobiliar und Ihre Einrichtungen und Maschinen (beispielsweise EDV-Anlagen) gegen Feuer- und Elementarereignisse, Einbruchdiebstahl und Beraubung sowie Wasserschäden versichern. Die Versicherungssumme sollte dem Wiederbeschaffungswert der Einrichtungen entsprechen und von Zeit zu Zeit überprüft werden.
Zusatzversicherung Betriebsunterbruch: Ein Schadenereignis ist häufig mit einem Betriebsunterbruch verbunden. Die Betriebsunterbruchversicherung ersetzt Ihnen den entgangenen Umsatz beim Eintreffen eines der oben erwähnten Ereignisse.
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Pensionskasse BVG
Was ist das Ziel der beruflichen Vorsorge? AHV, IV und berufliche Vorsorge haben ein gemeinsames Ziel: den Versicherten und deren Angehörigen im Alter, bei Invalidität und Tod in angemessener Weise die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zu ermöglichen.
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Kollektiv Krankentaggeld
Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die Unfallversicherung hilft mit ihren Leistungen, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn Versicherte verunfallen oder beruflich erkranken.
Wer ist obligatorisch unfallversichert? Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert. Sie gelten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, wenn Sie im Sinne der AHV einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
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Unfallversicherung UVG / Suva
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen, wenn Ihre Angestellten krank werden (OR 324a). Ohne die richtige Versicherung kann das zu einer finanziellen Belastung werden. Mit einer Krankentaggeldversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Cyber- und technische Versicherung
Eine Cyber-Versicherung ist eine fakultative Zusatzversicherung für Unternehmen, die Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität absichert. ... den Bezeichnungen Cyberschutz, Cyber Protect, Data Protect, Datenschutz-Versicherung, Data-Risk, Cyber-Deckung oder Hacker-Versicherung. Technische Versicherungen dienen dem Schutz Ihrer technischen Geräte und Installationen, wie Klima, Belüftung, Liften, Kühlsystemen, Geldautomaten, etc.